AGB



§615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.


Kundeninformation Ausfallgebühren

Zwischen unserem Barbershop und Ihnen als Kunde wird bei Terminvergabe ein Behandlungsvertrag geschlossen. Da das Barbers Corner Barbershop als BestellFriseur geführt wird, ist jeder mit dem Kunden vereinbarte Termin ausschließlich für Sie reserviert. Aus diesem Grund sagen Sie bitte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab. Für nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine stellen wir Ihnen eine Rechnung in Höhe von 50% der jeweiligen Behandlungsgebühr. Mögliche Aufwendungen, welche das Barbers Corner Barbershop GbR durch den Behandlungsausfall gespart hat, werden von der Ausfallgebühr abgezogen.






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